KML Personal
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Datenschutzerklärung & Übermittlung von Bewerbungsunterlagen Diese Datenschutzerklärung wird zwischen KML Personal GmbH & Co KG (KML) und Ihrem Unternehmen (im Folgenden "Arbeitgeber") geschlossen. Sie regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere die Übermittlung von Bewerbungsunterlagen, durch KML an den Arbeitgeber unter Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 1. Zweck der Datenübermittlung KML übermittelt personenbezogene Daten von Bewerbern (insbesondere Lebensläufe, Anschreiben, Kontaktdaten, Qualifikationen und sonstige Informationen, die für den Bewerbungsprozess relevant sind) an den Arbeitgeber zum Zweck der Unterstützung bei der Besetzung offener Stellen. 2. Rechtsgrundlage der Verarbeitung Die Übermittlung der Bewerbungsdaten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen). Das berechtigte Interesse liegt in der Zusammenarbeit zwischen KML und dem Arbeitgeber im Rahmen der Personalvermittlung. Eine Einwilligung der betroffenen Personen (Bewerber) zur Übermittlung der Daten wird durch KML eingeholt. 3. Vertraulichkeit und Verbot der Direktansprache Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die übermittelten Bewerbungsunterlagen ausschließlich zum Zweck der internen Prüfung und Beurteilung der Eignung der Bewerber für die ausgeschriebene Position zu verwenden. Der Arbeitgeber darf die übermittelten Bewerber unter keinen Umständen direkt kontaktieren, es sei denn, dies wurde ausdrücklich von KML genehmigt. Sollte der Arbeitgeber einen Bewerber entgegen dieser Vereinbarung direkt kontaktieren und einstellen, entsteht für KML ein Anspruch auf eine Vermittlungsprovision gemäß den vertraglich vereinbarten Sätzen. 4. Datensicherheit Der Arbeitgeber verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zu ergreifen, um die personenbezogenen Daten der Bewerber vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Manipulation zu schützen. 5. Aufbewahrungsdauer und Löschung Die Bewerbungsunterlagen dürfen nur so lange aufbewahrt werden, wie dies für den im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen KML und dem Arbeitgeber verfolgten Zweck erforderlich ist. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens oder auf Aufforderung durch KML sind die übermittelten Daten unverzüglich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. 6. Weitergabe an Dritte Eine Weitergabe der übermittelten Daten an Dritte durch den Arbeitgeber ist nicht gestattet, es sei denn, KML hat hierzu ausdrücklich schriftlich zugestimmt oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung. 7. Verantwortlichkeit Im Sinne der DSGVO bleiben sowohl KML als auch der Arbeitgeber jeweils für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen eigenverantwortlich. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, KML unverzüglich über Datenschutzverletzungen oder Anfragen von Betroffenen im Zusammenhang mit den übermittelten Daten zu informieren. 8. Haftung Der Arbeitgeber haftet für alle Verstöße gegen diese Datenschutzerklärung und die DSGVO, die durch sein Verhalten entstehen. Sollte KML aufgrund eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen diese Vereinbarung oder die DSGVO in Anspruch genommen werden, ist der Arbeitgeber verpflichtet, KML von allen Ansprüchen freizustellen.
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